immo2k.at – Digitale Inserat-Plattform für Immobilien · IT-Dienstleister gem. § 5 GewO

Privat oder Makler.
Gleiche Preise. Gleiche Regeln.

Die einzige Immobilien-Plattform Österreichs, auf der Privatperson und Makler unter exakt denselben Bedingungen inserieren. Keine versteckten Provisionen. Keine Zwei-Klassen-Welt.

ID Austria
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€30 / Monat
Datenschutz DSGVO & § 165 TKG konform
Registriert § 5 GewO IT-Dienstleister
Plattform-Modell Privat = Makler · Gleiche Regeln
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Wie es funktioniert
Registrieren, Inserat erstellen, Kontakt aufnehmen – einfach und direkt.
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Präzise Inszenierung

Schritt 1: Registrieren

Kostenlos
Nebenkosten ~6,1%
GrESt 3,5% + Grundbuch 1,1% + Urkundsperson ~1,5%
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Alle Kosten für Käufer und Verkäufer – live berechnet.
Kaufpreis
€ 500.000
€50.000€500.000€5M€100M
Käufer zahlt
Grunderwerbsteuer 3,5%
Grundbucheintragung 1,1%
Urkundsperson ~1,5%
Nebenkosten
Gesamtkosten
Verkäufer erhält
Kosten Verkäufer
Netto-Erlös
Vorab-Kosten Verkäufer
Dokumente & Unterlagen
Maklerprovision nur relevant wenn ein Makler beauftragt wurde (je 3% + 20% USt = 3,6%, IMV). Bestellerprinzip gilt für Wohnungsmiete (seit 1.7.2023). immo2k.at ist kein Makler.
Immobilie inserieren
Einfach · sofort online · von überall
Inserat (inkl. USt bzw. Kleinunternehmer)
Pro Inserat / Monat
€30/Mo
30 Tage Laufzeit · autom. Verlängerung
jederzeit kündbar
Ordner zur Organisation: unbegrenzt inklusive
Beliebig viele Inserate – jedes wird einzeln gebucht. Kündigung jederzeit zum Ablauf des Abrechnungszeitraums über Dashboard oder office@immo2k.at. Widerrufsrecht 14 Tage (). Für Käufer: €0. Keine versteckten Kosten.
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Wo?
Der Pin zeigt die exakte Position des Objekts.
Schritt 1 / 4
Häufige Fragen
Antworten zu Kauf, Verkauf, Recht und Plattform.
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Antwort innerhalb 24h per E-Mail.
🏠 Für Käufer
Was bedeutet Cash only?
Nur Barzahlung bzw. Banküberweisung – keine Bankfinanzierung oder Hypothek. Das ermöglicht den vollautomatischen Ablauf: kein Bankgutachten, kein Wartezeit auf Kreditgenehmigung.
Was kostet mich der Kauf insgesamt?
Kaufpreis + 3,5% Grunderwerbsteuer + 1,1% Grundbucheintragung + ~1,5% Urkundenkosten. Beispiel: €400.000 Wohnung = ca. €424.000 Gesamtkosten. Keine Plattformgebühr für Käufer.
Was passiert mit meinem Geld beim Kauf?
Bald verfügbar: Die digitale Kaufabwicklung mit Treuhandkonto ist derzeit in Entwicklung. Aktuell ist immo2k.at eine reine Inserat-Plattform – Käufer und Verkäufer vereinbaren den Kauf direkt miteinander über die angezeigten Kontaktdaten.
Muss ich persönlich anwesend sein?
Aktuell kontaktieren Interessenten den Verkäufer direkt über die angezeigten Kontaktdaten. Bald verfügbar: Digitale Kaufabwicklung mit Video-Beglaubigung bei einer Urkundsperson (§ 69b NO) – kein persönliches Erscheinen nötig.
Was wenn die Wohnung vermietet ist?
Sie treten automatisch in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 2 MRG). Sie können den Mieter nicht kündigen weil Sie neuer Eigentümer werden – außer bei eigenem Bedarf unter strengen Voraussetzungen.
Was ist das MRG?
Das Mietrechtsgesetz gilt vor allem für Altbauten (Baujahr vor 1953). Es schützt Mieter vor Kündigung und begrenzt die Miethöhe. Als Käufer einer MRG-Immobilie übernehmen Sie alle Pflichten des Vermieters.
Was ist der Energieausweis und wann brauche ich ihn?
Käufer: Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) dürfen Sie sich auf die im Ausweis ausgewiesenen Energiewerte grundsätzlich verlassen. Stimmen die Werte nachweislich nicht, können Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer und/oder den Ersteller des Ausweises bestehen (Einzelfallprüfung durch Rechtsanwalt empfohlen).

Der Ausweis zeigt Energieklasse A++ bis G und gibt eine erste Orientierung zu erwartbaren Heizkosten.
Was kostet immo2k.at?
Für Käufer: Kostenlos. Durchsuchen, Kontaktdaten einsehen, Interesse zeigen – alles €0.

Für Verkäufer: €30 pro Inserat / Monat. Beliebig viele Inserate – jedes wird einzeln gebucht. Jederzeit kündbar.

Makler: Makler können die Plattform genauso nutzen wie Privatpersonen. Gleicher Preis.
Gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?
Nein. Das Bestellerprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“) gilt seit dem 1. Juli 2023 nur für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen. Bei Miete zahlt in der Regel der Vermieter die Provision.

Beim Kauf/Verkauf von Immobilien gibt es kein Bestellerprinzip. Hier gilt weiterhin die Doppelmaklerschaft: Der Makler darf sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision verlangen – je 3,6% inkl. USt.

Fazit: immo2k.at ist eine IT-Plattform, kein Makler. Makler können die Plattform genauso nutzen wie Privatpersonen – gleicher Preis. Ob Maklerprovision anfällt, hängt davon ab, ob der Verkäufer ein Makler ist.
Ich bin Immobilienmakler – was muss ich beachten?
Sie können immo2k.at wie jeder andere Nutzer verwenden – zum gleichen Preis (€30 pro Inserat / Monat). Beachten Sie jedoch Ihre berufsständischen Pflichten:

1. Kennzeichnungspflicht: Als gewerblicher Immobilienmakler (§ 117 GewO) müssen Sie sich in Ihren Inseraten als solcher zu erkennen geben. Nutzen Sie das Feld „Kontotyp: Makler“ im Profil – Ihr Inserat wird automatisch mit einem „Makler“-Badge versehen.

2. Doppelmakler-Disclosure: Wenn Sie für beide Seiten (Käufer + Verkäufer) tätig sind, müssen Sie dies gem. § 5 MaklerG offenlegen. immo2k.at schreibt dies nicht vor – die Pflicht liegt bei Ihnen.

3. Provisions-Obergrenzen (IMV): Maximal 3% netto + 20% USt = 3,6% brutto je Seite (bei Kauf/Verkauf). Bei Wohnungsmiete: max. 2 Bruttomonatsmieten (befristet) bzw. 1 BMM (unbefristet).

4. Bestellerprinzip (seit 1.7.2023): Bei Wohnungsmiete zahlt der Vermieter die Provision – auch wenn der Mieter Sie gefunden hat.

5. Standesrecht (WKO): Als Mitglied der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO gelten die Standesregeln der Berufsgruppe weiterhin. immo2k.at prüft keine Einhaltung.

Hinweis: immo2k.at ist ausschließlich technischer Dienstleister und haftet nicht für die Einhaltung Ihrer berufsständischen Pflichten.
📋 Für Verkäufer
Was kostet mich das Inserieren?
€30 pro Inserat / Monat. Beliebig viele Inserate möglich – jedes wird einzeln gebucht. Für Käufer: €0. Keine Transaktionsgebühr, keine Provision.
Was passiert bei einem Abbruch während der Transaktion?
Inserate können jederzeit deaktiviert oder gelöscht werden. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Bald verfügbar: Wenn die digitale Kaufabwicklung aktiv ist, gelten für Transaktionsabbrüche gesonderte Regeln.
Was passiert bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer?
Verschweigt der Verkäufer wesentliche Umstände (z.B. einen neuen Mietvertrag, verschwiegene Lasten oder Baumängel), gilt dies als arglistige Täuschung gem. §§ 870–874 ABGB. Die Folgen:

• Account-Sperre
• Der Käufer kann Schadenersatz gem. § 874 ABGB geltend machen (Vertrauensschaden)
• Das Inserat wird deaktiviert

Der Käufer trägt in diesem Fall keine Kosten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pflicht: Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) + Energieausweis + behördlich genehmigter Einreichplan.
Optional aber empfohlen: Gutachten (SDG-zertifiziert), Bauplan (Grundriss Ist-Zustand).
Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag.
Je nach Objekttyp zusätzlich: Nutzwertgutachten (WE), Betriebsanlagengenehmigung (Gewerbe), Grundverkehrsgenehmigung (Agrar).
Was ist der Unterschied zwischen Bauplan und Einreichplan?
Bauplan = Grundriss des aktuellen Ist-Zustands (Raumaufteilung, Maße, Flächen). Wird vom Architekten, Vermesser oder der Hausverwaltung erstellt. Kein Behördenstempel nötig. Optional – hilft Käufern, sich die Immobilie vorzustellen.

Einreichplan = Bei der Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien) eingereichter und genehmigter Plan mit Bewilligungsvermerk/Stempel. Beweist, dass der Bau oder Umbau behördlich bewilligt ist. Pflicht f. Verkauf – ohne dieses Dokument kann kein Verkauf abgeschlossen werden.

Warum wichtig: Weicht der Bauplan vom Einreichplan ab, wurde möglicherweise ohne Genehmigung umgebaut (z.B. Wand entfernt, Dachboden ausgebaut). Das ist ein rechtliches Risiko für den Käufer und kann Rückbau-Pflichten auslösen.
Brauche ich einen Grundbuchauszug?
Ja, er ist Pflicht f. Verkauf. Kostet ~€14–22 unter grundbuch.at. Max. 3 Monate alt. Der Name im Auszug muss mit Ihrem verifizierten Profil übereinstimmen.
Was wenn ich kein EUDI / ID Austria habe?
Sie können inserieren, aber einige Funktionen sind erst nach Verifizierung verfügbar. EUDI / ID Austria ist kostenlos einzurichten unter id.austria.gv.at. Empfohlen: vor dem Inserieren einrichten.
Sind meine Kontaktdaten sichtbar?
Ja – Ihr Name, Telefon und E-Mail sind für alle Besucher sichtbar, damit Interessenten Sie direkt kontaktieren können. Sensible Daten wie Adresse, Grundbuchdaten oder Ausweis werden nicht öffentlich angezeigt.
Warum sollte ich keine Kontaktdaten ins Inserat schreiben?
Ihre Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) werden automatisch neben dem Inserat angezeigt. Kontaktdaten in der Beschreibung werden gefiltert und durch [***] ersetzt, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten und Spam zu vermeiden.
Kann ich Immobilien aus dem Ausland inserieren?
Ja. Unterstützte Länder: Österreich, Deutschland, Schweiz, Spanien, Portugal, UK, USA und VAE/Dubai. Internationale Inserate werden manuell geprüft. Kontaktdaten sind wie bei allen Inseraten offen sichtbar.
Welche Währungen werden unterstützt?
EUR (AT/DE/ES/PT), CHF (CH), GBP (UK), USD (USA), AED (Dubai). Die Plattformgebühr für Makler wird in EUR berechnet.
Kann der Einreichplan auf Echtheit geprüft werden?
Ja. Behördlich genehmigte Einreichpläne werden von der zuständigen Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien) ausgestellt und sind digital prüfbar unter wien.gv.at/ma37. Der Einreichplan ist Pflicht f. Verkauf.
⚙️ Plattform & Prozess
Sind alle Beteiligten auf Echtheit prüfbar?
Ja. Verkäufer werden per EUDI / ID Austria und Lichtbildausweis verifiziert. Das Eigentum wird über Grundbuchauszug + Namensabgleich bestätigt. SDG-Sachverständige sind unter sachverstaendige.justiz.gv.at prüfbar.
Brauche ich eine Vollmacht?
Nein. Aktuell ist immo2k.at eine Inserat-Plattform – Verkäufer und Käufer verhandeln direkt. Bald verfügbar: Digitale Kaufabwicklung, bei der beide Parteien den Kaufvertrag per Video-Call mit einer Urkundsperson signieren (§ 69b NO). Keine Vollmacht nötig.
Wie funktioniert die digitale Signatur?
Bald verfügbar: Signatur per EUDI / ID Austria (QES) mit derselben Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (eIDAS Art. 25, § 4 E-GovG). Die Beglaubigung erfolgt per Video-Call bei einer Urkundsperson. Aktuell werden Inserate erstellt und Interessenten kontaktieren den Verkäufer direkt.
Wer ist eine Urkundsperson?
Bald verfügbar: Ein unabhängiger öffentlicher Amtsträger, der über das immo2k-Matching-System zugewiesen wird. Er prüft alle Dokumente, verwaltet das Treuhandkonto und führt die Grundbucheintragung durch. Aktuell ist die erweiterte Dienste in Entwicklung.
Was ist ein Datenmismatch?
Ein Datenmismatch tritt auf wenn der Name im Grundbuchauszug nicht mit dem verifizierten Verkäufer-Profil übereinstimmt. In diesem Fall ist der Verkaufsprozess blockiert bis die Übereinstimmung bestätigt ist. Häufige Ursache: Namenswechsel nach Heirat oder Tippfehler im Auszug.
Was ist der aktuelle Funktionsumfang?
immo2k.at ist aktuell eine Inserat- und Werbeplattform (vergleichbar mit willhaben). Verkäufer erstellen Inserate, Kontaktdaten sind offen sichtbar, Interessenten kontaktieren direkt.

Bald verfügbar: Kommunikationsinfrastruktur, digitale Kaufabwicklung mit erweiterte Dienste, Treuhandkonto und Video-Beglaubigung.
⚖️ Gesetze & Recht
§ 6 EAVG – Energieausweis
Was gilt: Der Energieausweis ist ab Inserieren Pflicht, nicht erst bei einer Urkundsperson. Max. 10 Jahre gültig. Strafe bei Fehlen: bis €1.450.

Für Verkäufer: Die Kennzahlen gelten als zugesagte Eigenschaft (§ 922 ABGB). Falsche Werte berechtigen den Käufer zur Preisminderung. Sie haben Regress gegen den Ersteller.

Für Käufer: Gewährleistungsansprüche direkt gegen Verkäufer und Ersteller.
§ 69b NO – Video-Beglaubigung
§ 69b Österreichische Notariatsordnung: Beglaubigung per Video-Call möglich. Beide Parteien signieren den Kaufvertrag einzeln per Video-Call mit einer Urkundsperson (~3 Min.). Keine Vollmacht nötig – der Kaufvertrag enthält die Klausel zur Grundbucheintragung (§ 26 GBG).
§ 2 MRG – Mietrechtsgesetz
Was gilt: Käufer treten automatisch in bestehende Mietverhältnisse ein. Gilt vor allem für Altbauten (Baujahr vor 1953).
§ 16b MRG: Kaution wird bei Eigentumsübergang automatisch übergeben.
Folge: Als Käufer übernehmen Sie alle Vermieterrechte und -pflichten.
§ 5 DMSG – Denkmalschutz – Welche Arten gibt es?
1. Einzelbaudenkmal (Vollschutz): Das gesamte Gebäude steht unter Schutz – Fassade, Dachstuhl, oft auch Innenräume. Jede Änderung muss vom BDA genehmigt werden. Steht meist im Grundbuch.

2. Fassadenschutz (Teilschutz): Nur die äußere Hülle ist geschützt. Innen darf oft modernisiert werden, solange die Fassade unverändert bleibt. Flexibler für Käufer.

3. Ensembleschutz / Ortsbildschutz: Nicht das einzelne Haus, sondern das Gesamtbild (z.B. Wiener Innenstadt, Grazer Altstadt). Abriss verboten. Achtung: Steht oft nicht im Grundbuch, sondern ergibt sich aus einer Gemeindeverordnung.

4. Denkmalschutz kraft Gesetzes: Gebäude im Eigentum von Bund, Ländern, Gemeinden oder Kirchen, die vor 1918 errichtet wurden, stehen automatisch unter Schutz.

5. Archäologisches Bodendenkmal: Relevant bei Grabungen oder Kellervertiefungen. Funde (§ 8 DMSG) führen zu sofortigem Baustopp.

Für Käufer: Art des Schutzes bestimmt massiv den Preis und die Nutzungsmöglichkeiten. Fassadenschutz ist deutlich flexibler als Vollschutz. Prüfung: bda.gv.at
Folge bei Verstoß: Verwaltungsstrafe + Wiederherstellungspflicht.
§ 2 + § 14b SDG – Sachverständige
Was gilt: Nur allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige dürfen rechtlich verwertbare Gutachten erstellen.
Prüfung: sachverstaendige.justiz.gv.at
Auf der Plattform: Alle Gutachten müssen von zertifizierten Sachverständigen stammen.
GrESt & Nebenkosten – Übersicht
Grunderwerbsteuer: 3,5% des Kaufpreises (Käufer).
Grundbucheintragung: 1,1% des Kaufpreises (Käufer).
Urkundenkosten: ~1,5% des Kaufpreises.
Inserat: €30/Monat (Verkäufer).
Maklerprovision: Optional – je 3,6% für Käufer und/oder Verkäufer, falls Makler beauftragt.
WEG 2002 – Wohnungseigentumsgesetz
Was gilt: Regelt das Eigentum an einzelnen Wohnungen/Einheiten in einem Mehrparteienhaus. Betrifft Etagenwohnungen, Maisonetten, Penthouses, Doppelhaushälften u.a.

Nutzwertgutachten: Legt den Anteil jedes Eigentümers an der Liegenschaft fest. Muss von einem Sachverständigen erstellt werden.
§ 34 WEG: Betriebskostenabrechnung – jährliche Abrechnung der Bewirtschaftungskosten durch die Hausverwaltung.
WE-Vertrag: Regelt Nutzungsrechte, Stimmrechte und Pflichten aller Eigentümer.

Für Käufer: Vor dem Kauf WE-Vertrag und letzte Betriebskostenabrechnung prüfen – Rücklagen, Instandhaltungsplan und offene Beschlüsse beachten.
§ 74 GewO – Betriebsanlagengenehmigung
Was gilt: Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Gewerbebehörde betrieben werden, wenn sie geeignet sind, die Nachbarn zu belästigen (Lärm, Geruch, Emissionen).

Betroffen: Geschäftslokale, Lagerhallen, Produktionsstätten, Logistikzentren, Restaurants, Hotels, Praxen, Sportstätten.
Nicht betroffen: Reine Büroflächen (i.d.R. keine Genehmigung nötig).

Für Käufer: Prüfen Sie, ob eine gültige Genehmigung vorliegt und ob die geplante Nutzung davon abgedeckt ist. Änderung der Nutzungsart erfordert eine neue Genehmigung.
§ 111 GewO: Für Gastronomie zusätzlich Gastgewerbeberechtigung erforderlich.
§ 4 GVG – Grundverkehrsgesetz
Was gilt: Der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke ist in Österreich genehmigungspflichtig. Landwirte haben Vorrang.

Betroffen: Bauernhöfe, Land- und Forstwirtschaft, Grünlandflächen.
Genehmigung: Durch die Grundverkehrskommission des jeweiligen Bundeslandes.
Voraussetzungen: Käufer muss oft nachweisen, dass er die Fläche selbst bewirtschaftet oder bewirtschaften lässt.

Für Käufer: Ohne Genehmigung ist der Kaufvertrag nichtig. Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit vor dem Kauf mit einer Urkundsperson.
Flächenwidmung – Was ist das und warum ist sie wichtig?
Was gilt: Jedes Grundstück hat eine behördlich festgelegte Widmung (z.B. Bauland-Wohngebiet, Betriebsgebiet, Grünland). Diese bestimmt, was gebaut und wie genutzt werden darf.

Häufige Widmungen:
Bauland-Wohngebiet: Wohnnutzung erlaubt
Gemischtes Baugebiet / Kerngebiet: Wohnen + Gewerbe
Betriebsgebiet / Industriegebiet: Gewerbliche Nutzung
Grünland: Keine Bebauung ohne Umwidmung

Für Käufer: Vor dem Kauf prüfen, ob die geplante Nutzung mit der Widmung übereinstimmt. Umwidmung ist möglich, aber langwierig und unsicher. Auskunft bei der zuständigen Baubehörde.
OIB-Richtlinien – Brandschutz & Bautechnik
Was gilt: Die OIB-Richtlinien sind österreichweite technische Bauvorschriften. Sie regeln u.a. Brandschutz (OIB-RL 2), Barrierefreiheit (OIB-RL 4) und Schallschutz.

Betroffen: Alle Gebäude – besonders relevant bei Dachgeschossausbauten, Gewerbeimmobilien und Sonderbauten.
OIB-RL 2 (Brandschutz): Fluchtwege, Brandabschnitte, Rauchmelder. Besonders streng bei Lagerhallen, Hotels und Gaststätten.
OIB-RL 4 (Barrierefreiheit): Relevant bei Praxen, Pflegeheimen und öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Für Käufer: Bei älteren Gebäuden können Nachrüstungspflichten bestehen (z.B. Rauchmelder, Fluchtwegkennzeichnung).
UVP-G – Umweltverträglichkeitsprüfung
Was gilt: Großprojekte (Industrieanlagen, große Lagerhallen, Gewerbeparks) müssen vor Baubeginn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.

Für Käufer: Prüfen Sie, ob eine UVP durchgeführt wurde und ob Auflagen bestehen. Nicht erfüllte Auflagen können auf den neuen Eigentümer übergehen.
ALSAG – Altlastensanierungsgesetz
Was gilt: Grundstücke mit Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigung unterliegen dem ALSAG. Der Eigentümer kann zur Sanierung verpflichtet werden.

Betroffen: Vor allem Gewerbegrundstücke, ehemalige Industrieflächen und Tankstellen-Standorte.
Prüfung: Altlastenkataster beim Umweltbundesamt (altlasten.umweltbundesamt.at).

Für Käufer: Unbedingt vor dem Kauf prüfen. Sanierungskosten können den Grundstückswert übersteigen.
C-Blatt – Lasten im Grundbuch
Was ist das C-Blatt? Das Grundbuch besteht aus drei Blättern: A-Blatt (Grundstück), B-Blatt (Eigentümer), C-Blatt (Lasten). Im C-Blatt sind alle Belastungen eingetragen, die den Wert und die Verfügbarkeit der Immobilie beeinflussen.

Kategorien:
Geldlasten: Pfandrecht/Hypothek, Reallast (Leibrente, Ausgedinge)
Nutzungsrechte: Baurecht, Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Wegerecht, Leitungsrecht
Verfügungsbeschränkungen: Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht (persönlich/dinglich/Gemeinde)
Öffentl.-rechtl.: Wohnbauförderung, Bauführungslast
Bestandrechte: Eingetragenes Miet-/Pachtrecht

Für Käufer: Immer den Grundbuchauszug prüfen – das C-Blatt muss mit den Angaben des Verkäufers übereinstimmen. Bei immo2k wird das automatisch beim 2. Grundbuchauszug abgeglichen.
Was bedeutet „lastenfrei übergeben“?
Lastenfrei heißt: Zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch sind alle Lasten im C-Blatt gelöscht – insbesondere Hypotheken, die aus dem Kaufpreis abgelöst werden.

Achtung: Manche Lasten können nicht einfach gelöscht werden:
Wohnrecht: Lebenslang – erlischt erst mit Tod des Berechtigten
Vorkaufsrecht: Der Berechtigte muss verzichten oder die Immobilie zuerst angeboten bekommen
Wohnbauförderung: Rückzahlung oder Zustimmung des Landes erforderlich

Auf immo2k muss der Verkäufer alle bestehenden Lasten vor dem Inserieren angeben. Verschwiegene Lasten berechtigen den Käufer zur Anfechtung (§ 870–871 ABGB).
Pfandrecht / Hypothek – Was passiert beim Verkauf?
Normalfall: Die Hypothek wird bei der Übergabe aus dem Kaufpreis abgelöst („Lastenfreistellung“). Die Urkundsperson überweist den offenen Kreditbetrag direkt an die Bank und den Rest an den Verkäufer.

Ablauf bei immo2k:
1. Verkäufer gibt beim Inserieren an: „Hypothek vorhanden – wird abgelöst“
2. Die Urkundsperson holt Lastenfreistellungserklärung der Bank ein
3. Kaufpreis geht aufs Treuhandkonto
4. Die Urkundsperson löst Hypothek ab und beantragt Löschung im Grundbuch
5. Rest-Kaufpreis wird an Verkäufer ausbezahlt

Für Käufer: Durch den Treuhandablauf wird sichergestellt, dass die Hypothek abgelöst und gelöscht wird, bevor Sie als Eigentümer eingetragen werden. Restrisiken im Einzelfall prüft Ihre Urkundsperson.
Wohnrecht / Fruchtgenussrecht – Was bedeutet das für mich?
Wohnungsgebrauchsrecht: Eine Person darf lebenslang in der Immobilie wohnen – unabhängig vom Eigentümer. Dieses Recht erlischt nicht beim Verkauf. Kaufpreis ist meist massiv reduziert.

Fruchtgenussrecht: Eine Person darf die Erträge der Immobilie (z.B. Miete) behalten, obwohl sie nicht Eigentümer ist.

Für Käufer: Diese Rechte sind im C-Blatt eingetragen und müssen beim Inserieren offengelegt werden. Kaufen Sie eine Immobilie mit Wohnrecht nur, wenn Sie den Abschlag bewusst akzeptieren. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich.
Veräußerungsverbot & Vorkaufsrecht – Darf ich überhaupt verkaufen?
Veräußerungs- und Belastungsverbot: Häufig bei Schenkungen oder Wohnbauförderung. Der Eigentümer darf ohne Zustimmung der eingetragenen Person (oft Eltern, Ehepartner, Land) nicht verkaufen.

Vorkaufsrecht: Die berechtigte Person (oder Gemeinde) muss die Immobilie zu denselben Bedingungen zuerst angeboten bekommen. Erst wenn sie ablehnt, darf an Dritte verkauft werden.

Auf immo2k: Bei Verfügungsbeschränkungen muss der Verkäufer die Zustimmung bzw. den Verzicht nachweisen – dies ist Pflicht f. Verkauf.
🏢 Objekttypen & Besonderheiten
Was ist ein Nutzwertgutachten und wann brauche ich es?
Ein Nutzwertgutachten legt fest, welcher Anteil an der Gesamtliegenschaft Ihrer Wohnung gehört (gem. WEG 2002). Es bestimmt Ihren Stimmrecht-Anteil, Ihren Beitrag zu den Betriebskosten und den Rücklagen.

Wann nötig: Bei jedem Kauf von Wohnungseigentum – Etagenwohnungen, Maisonetten, Penthouses, Doppelhaushälften, Reihenhäuser.
Wer erstellt es: Ein allgemein beeideter Sachverständiger.

Tipp: Prüfen Sie, ob der Nutzwert zur tatsächlichen Wohnfläche passt – bei Unstimmigkeiten drohen höhere Betriebskosten als erwartet.
Was muss ich beim Kauf eines Lofts beachten?
Lofts sind oft umgewidmete Gewerbeflächen (ehemalige Fabriken, Werkstätten). Vor dem Kauf unbedingt prüfen:

Flächenwidmung: Ist die Wohnnutzung genehmigt? Steht im Widmungsplan „Wohnzone“?
Nutzungsänderung: Wurde die Umwidmung von Gewerbe auf Wohnen behördlich bewilligt (gem. Bauordnung)?
Brandschutz: Erfüllt das Gebäude die OIB-RL 2 für Wohnnutzung?

Risiko: Ohne genehmigte Umwidmung ist die Wohnnutzung illegal – die Baubehörde kann die Rückführung in den Ursprungszustand anordnen.
Was ist eine Vorsorgewohnung und welche Steuerfallen gibt es?
Eine Vorsorgewohnung wird ausschließlich zur Vermietung gekauft – nicht zur Eigennutzung. Der Vorteil: Vorsteuerabzug (20% USt auf den Kaufpreis).

Voraussetzungen für den USt-Vorteil:
• 20 Jahre Vermietungsverpflichtung
• Keine Eigennutzung während des Abschreibungszeitraums
• Liebhabereiprüfung durch das Finanzamt: Sie müssen nachweisen, dass innerhalb von 20 Jahren ein Gesamtgewinn entsteht

Risiko: Wenn das Finanzamt „Liebhaberei“ feststellt, müssen Sie die abgezogene Vorsteuer zurückzahlen. Bei Eigennutzung verlängert sich die Frist ebenfalls.

Tipp: Lassen Sie eine Steuerberatung vor dem Kauf prüfen, ob sich die Vorsorgewohnung rechnet.
Ich kaufe einen Bauernhof – was muss ich wissen?
Grundverkehrsgesetz (§ 4 GVG): Der Kauf landwirtschaftlicher Flächen ist genehmigungspflichtig. Landwirte haben Vorrang – als Nicht-Landwirt müssen Sie nachweisen, dass die Fläche weiter bewirtschaftet wird.

Widmung: Häufig Grünland – Umbauten oder Erweiterungen sind ohne Umwidmung in Bauland nicht möglich.
Forstgesetz: Bei Waldflächen ist eine Rodungsbewilligung nötig, bevor die Fläche anderweitig genutzt werden darf.

Tipp: Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit mit der Grundverkehrskommission vor dem Kauf. Ohne Genehmigung ist der Kaufvertrag nichtig.
Was muss ich beim Kauf eines Tiny House beachten?
Baurechtliche Einordnung: Je nach Größe und Befestigung gilt ein Tiny House als Gebäude (baubewilligungspflichtig) oder als Mobilheim (keine Baubewilligung, aber Aufstellgenehmigung nötig).

Unter 15 m²: Oft bewilligungsfrei, aber Widmung muss passen
Über 15 m²: Baubewilligung erforderlich
Auf Rädern: Gilt als Fahrzeug – darf nicht dauerhaft auf Grünland stehen

Tipp: Klären Sie mit der Baubehörde, ob Ihr Standort für ein Tiny House gewidmet ist. Grünland = nicht erlaubt.
Was muss ich beim Kauf eines Restaurants oder Cafés beachten?
Gastgewerbeberechtigung (§ 111 GewO): Ohne gültige Gewerbeberechtigung dürfen Sie keinen Gastronomiebetrieb führen. Die Berechtigung ist personengebunden – Sie müssen sie selbst beantragen.

Betriebsanlagengenehmigung (§ 74 GewO): Pflicht für alle Gaststätten. Regelt Lärmschutz, Abluft, Öffnungszeiten.
Lebensmittelhygiene-VO: Küche und Lagerräume müssen den Hygienevorschriften entsprechen.
Sperrstunden: Gem. Öffnungszeitengesetz und lokaler Sperrstundenverordnung.

Tipp: Prüfen Sie, ob die bestehende Betriebsanlagengenehmigung Ihre geplante Nutzung abdeckt (z.B. Gastgarten, Live-Musik).
Was ist der Unterschied zwischen Realteilung und Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum (WEG): Mehrere Eigentümer teilen sich eine Liegenschaft. Jeder hat das ausschließliche Nutzungsrecht an seiner Einheit, aber die Liegenschaft gehört allen gemeinsam. Gemeinschaftliche Entscheidungen über Hausverwaltung.

Realteilung: Die Liegenschaft wird physisch geteilt – jeder Eigentümer besitzt seinen Grundstücksteil allein (eigene Einlagezahl im Grundbuch). Keine Hausverwaltung nötig, aber Grenzvermessung erforderlich.

Relevant bei: Doppelhaushälften, Reihenhäusern – hier gibt es beide Varianten. Vor dem Kauf im Grundbuch prüfen, welche Form vorliegt.
Brauche ich für eine Lagerhalle eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Nicht automatisch. Eine UVP ist nur erforderlich, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (UVP-G Anhang 1) – z.B. bei sehr großen Logistikzentren oder wenn die Anlage in einem Schutzgebiet liegt.

Immer nötig: Betriebsanlagengenehmigung (§ 74 GewO), korrekte Widmung (Industrie-/Betriebsgebiet), Brandschutz (OIB-RL 2).

Tipp: Bei Grundstücken mit früherer Industrienutzung Altlastenverdacht prüfen (ALSAG).
Dachgeschossausbau – was muss geprüft werden?
Baubewilligung: Jeder Dachgeschossausbau braucht eine Baubewilligung der Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien). Ohne Bewilligung ist der Ausbau illegal.

Statikgutachten: Bei Ausbauten zwingend erforderlich – das bestehende Gebäude muss die zusätzliche Last tragen können.
Brandschutz (OIB-RL 2): Fluchtwege, Rauchmelder, ggf. Brandwände.
Widmung: Muss „Wohnzone“ sein.

Für Käufer: Im Einreichplan prüfen, ob der aktuelle Ausbau dem bewilligten Zustand entspricht. Nachträgliche Änderungen (z.B. zusätzliche Gauben) ohne Bewilligung sind ein Risiko.
Denkmalschutz – Was bedeutet das konkret für mich als Käufer?
Vollschutz (Einzelbaudenkmal): Größte Einschränkung. Selbst ein neuer Anstrich oder neue Fenster müssen vom BDA genehmigt werden. Sanierung ist teurer, da historische Materialien und Handwerkstechniken vorgeschrieben werden können. Dafür gibt es teils Förderungen.

Fassadenschutz: Deutlich flexibler. Innen können Sie modernisieren – offene Küche, modernes Bad, Smart Home – alles kein Problem, solange die Fassade unverändert bleibt.

Ensembleschutz: Die tückischste Variante: Steht oft nicht im Grundbuch. Prüfen Sie bei der Baubehörde, ob Ihr Objekt in einer Schutzzone liegt. Betrifft z.B. die gesamte Wiener Innenstadt (UNESCO-Weltkulturerbe).

Preisauswirkung: Vollschutz kann den Wert um 10–30% mindern (eingeschränkte Umbaufreiheit). Fassadenschutz hat oft wenig Einfluss, kann bei Repräsentationsimmobilien sogar wertsteigend sein.

Tipp: Fragen Sie den Verkäufer explizit nach der Art des Schutzes. „Denkmalgeschützt“ allein sagt zu wenig – der Unterschied zwischen Voll- und Fassadenschutz ist enorm.
Rechtliche Abgrenzung
immo2k.at ist kein Immobilienmakler – sondern eine IT-Plattform für digitale Immobilientransaktionen.
Definition des Gewerbewortlauts (Anmeldung)
„Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, beschränkt auf den Betrieb einer Online-Auktionsplattform zur automatisierten Zusammenführung von Käufern und Verkäufern sowie die automatisierte Erstellung von Dokumentenentwürfen ohne beratende Tätigkeit (§ 117 GewO).“
Gewerberechtliche Deklaration & Abgrenzung
Kritischer Punkt Tätigkeit eines Maklers (Reglementiert) Tätigkeit von immo2k.at (Freies Gewerbe) Argumentation für Behörden (WKO/Finanzamt)
Vermittlung Aktives Zusammenführen, Verhandeln, Überreden, „Bemühen“. Rein technische Bereitstellung einer Datenbank und eines Auktions-Algorithmus. „Die Plattform ist ein passiver Host-Provider. Die Zusammenführung erfolgt rein algorithmisch durch Nutzerinteraktion ohne menschliche Intervention.“
Besichtigung Durchführung und Organisation von Vor-Ort-Terminen. Strikter Verzicht auf physische oder interaktive Live-Besichtigungen. „Es findet keine Objektschau statt. Die Plattform fungiert als reiner Informations-Marktplatz auf Basis von Dokumenten (Digital-Only).“
Beratung Individuelle Einschätzung von Preis, Lage und rechtlicher Situation. Keine Beratung. Nutzer entscheiden autark auf Basis hochgeladener Gutachten Dritter. „Die Plattform erbringt keine Konsultationsleistung. Preisbildung erfolgt rein marktbasiert durch das Bieterverfahren.“
Vertragserstellung Rechtliche Gestaltung und Finalisierung von Kaufverträgen. Automatisierte Erstellung eines strukturierten Anbotsentwurfs. „Die Software befüllt lediglich Datenmasken. Die rechtliche Letztverantwortung und Vertragserrichtung liegt zwingend bei einer Urkundsperson.“
Erfolgshonorar Provision für die erfolgreiche „Verdienstlichkeit“. System-Nutzungsgebühr für die Transaktionsabwicklung und Datenaufbereitung. „Das Entgelt ist eine Software-as-a-Service (SaaS) Gebühr. Die Nicht-Verrechnung bei Scheitern ist eine rein kulante geschäftspolitische Entscheidung.“
Dokumenten-Checkliste Individuelle Prüfung und Beratung zu erforderlichen Dokumenten. Automatisiert generierte Informationen auf Basis des Objekttyps. Keine individuelle Prüfung. „Die Inserat-Checkliste ist ein regelbasierter Algorithmus (if Objekttyp = X then Dokument Y). Keine inhaltliche Bewertung, keine Beratung.“
Zugangssteuerung (Stufen) Qualifizierung und Selektion von Käufern/Verkäufern. Technische Zugangssteuerung. 2-Stufen-System prüft ausschließlich: E-Mail vorhanden? EUDI / ID Austria verifiziert? „Vergleichbar mit KYC-Prozessen bei Banken. Rein technische Identitätsprüfung – keine Bonitäts- oder Eignungsbeurteilung.“
Rechts­hinweise (Lasten, Denkmalschutz) Individuelle Rechtsberatung zu Grundbuchlasten und Baurecht. Standardisierte Informationstexte. Verkäufer gibt Lasten selbst an. Plattform zeigt vordefinierte Erklärungen ohne individuelle Bewertung. „Vergleichbar mit Tooltip-Texten in Banking-Apps. Allgemeine Information, keine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung. Jeder Hinweis endet mit ‚Konsultieren Sie eine Urkundsperson‘.“
System-Bezeichnungen (Branding)
Nicht nutzen
Makler, Provision, Vermittlung, Verkaufsservice, Beratung, Empfehlung, Qualifizierung, Genehmigung
Zwingend nutzen
IT-Plattform, Marktplatz, Inserats-Plattform, System-Nutzungsentgelt, Inserat-Plan, technische Zugangssteuerung, Werbeplattform
Absicherung im Impressum / AGB
„immo2k.at ist kein Immobilienmakler im Sinne des § 117 GewO. Wir erbringen keine Maklerleistungen, keine Rechtsberatung und führen keine Besichtigungen durch. Unsere Leistung beschränkt sich auf die Bereitstellung der Inserat-Infrastruktur. Die Inserat-Checkliste, Denkmalschutz-Informationen und Lasten-Erklärungen sind automatisiert generierte Standardtexte ohne individuelle Prüfung. Vertragsentwürfe und rechtliche Prüfung werden nicht durch die Plattform erbracht — Nutzer organisieren Vertragsabwicklung eigenverantwortlich mit Fachpersonen ihrer Wahl.“
AGB-Klausel: Vergütung und Fälligkeit
Leistungsgegenstand: Die Plattform immo2k.at bietet eine Inserats- und Werbeplattform für Immobilien. Nutzer können Inserate erstellen und veröffentlichen. Kontaktdaten des Verkäufers sind für alle Besucher sichtbar.
Preismodell: €30 pro Inserat und Monat. Beliebig viele Inserate – jedes wird einzeln gebucht. Für Käufer: €0. Keine Transaktionsgebühr, keine Provision.
Kommunikationsinfrastruktur (Bald verfügbar): Verhandlungssystem, Kauf-Prozess und erweiterte Dienste befinden sich in Entwicklung. Diese Funktionen werden als optionale Zusatzleistung verfügbar sein.
Arglistige Täuschung (§§ 870–874 ABGB): Verschweigt oder verfälscht der Verkäufer wesentliche Umstände, haftet er persönlich. Das Inserat wird deaktiviert und der Account gesperrt. Der Käufer kann Schadenersatz gem. § 874 ABGB geltend machen.
Gewerbliche Abdeckung (Freies Gewerbe)
IT-Dienstleister
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Deckt den Betrieb der Plattform, die Datenbank und die Algorithmen ab.
Werbeagentur
Deckt das Inserieren und die Präsentation der Immobilien ab.
Ankündigungsunternehmen
Vergleichbar mit Plakatwerbung – die Plattform stellt lediglich den Platz für die Ankündigung zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
§ 117 GewO – Definition der reglementierten Immobilientreuhändertätigkeit (Makler, Verwalter, Bauträger).
§ 1 MaklerG – Maklervertrag: Vermittlung durch „Nachweis der Gelegenheit“ oder „Vermittlung im engeren Sinn“.
E-Commerce-Gesetz (ECG) – Host-Provider-Haftungsprivileg (§§ 13–17 ECG).
DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b – Verarbeitung zur Vertragserfüllung.
GewO § 5 – Freies Gewerbe: Anmeldung bei der BH/Magistrat genügt, keine Konzession erforderlich.
Kontaktdaten & Sichtbarkeit
Grundsatz: Name, Telefon und E-Mail des Inserenten sind für alle Besucher sichtbar. Sensible Daten (Adresse, Grundbuch, Ausweis) werden nicht öffentlich angezeigt.

Kontaktdaten in Beschreibungen: Kontaktdaten in Inseratsbeschreibungen werden automatisch gefiltert und durch [***] ersetzt, da Name/Tel/Email bereits neben dem Inserat angezeigt werden.

Rechtsgrundlage: Die Plattform ist gemäß §§ 13–17 ECG als Host-Provider privilegiert. Sobald die Plattform Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt (z.B. Falschidentität, Betrugsversuch), ist sie zur Entfernung verpflichtet.

Keine Maklertätigkeit: Die Plattform vermittelt nicht aktiv (§ 1 MaklerG). Sie stellt lediglich die technische Infrastruktur für Inserate bereit.

Verstoß: Bei wiederholtem Einfügen von Kontaktdaten in die Beschreibung kann das Inserat deaktiviert werden.

Impressum

Informationspflicht gem. § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) & § 25 Mediengesetz (MedienG)
Betreiber
immo2k.at
Artur Zharyk
Robert-Parzer-Weg 9/63, 1220 Wien, Österreich

Kontakt:
E-Mail: office@immo2k.at
Telefon: +43 677 64068396

Unternehmensgegenstand:
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (Freies Gewerbe gem. § 5 GewO)

UID-Nr.: Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – keine UID vergeben.

Aufsichtsbehörde:
Magistratisches Bezirksamt des 22. Bezirks (Donaustadt), Wien

Mitgliedschaft:
Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) – Sparte Information und Consulting
Wirtschaftskammer Wien · IT-Dienstleistung Wien – WKO
Anwendbare Rechtsvorschriften
Gewerbeordnung 1994 (GewO) – RIS
E-Commerce-Gesetz (ECG) – RIS
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) – RIS
Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – RIS
Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform):
ec.europa.eu/consumers/odr

Verbraucherschlichtung:
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Stelle: Internet Ombudsmann
Offenlegung nach § 25 MedienG
Medieninhaber: Artur Zharyk, Robert-Parzer-Weg 9/63, 1220 Wien
Herausgeber: Artur Zharyk
Hersteller: Domaintechnik / Ledl.net GmbH, Rainerstraße 28, 4820 Bad Ischl
Verlagsort / Herstellungsort: Wien / Bad Ischl

Grundlegende Richtung (Blattlinie):
immo2k.at ist eine unabhängige digitale Inseratsplattform für Immobilien in Österreich. Die Plattform stellt ausschließlich technische Infrastruktur zur Verfügung, erbringt keine Maklerleistungen und keine Rechtsberatung. Inhalte von Inseraten stammen von Dritten (Nutzerinnen und Nutzern) und werden nicht redaktionell bearbeitet.

Beteiligungsverhältnisse: Artur Zharyk ist zu 100% Einzelunternehmer – keine Gesellschafter, keine stillen Beteiligungen, keine Konzernzugehörigkeit.
Haftungsausschluss
immo2k.at ist kein Immobilienmakler im Sinne des § 117 GewO und erbringt keine Maklertätigkeit gem. § 1 MaklerG. Die Plattform stellt ausschließlich technische Infrastruktur (IT-Dienstleistung) bereit. Alle automatisiert generierten Texte, Checklisten und Hinweise sind Standardinformationen ohne individuelle Prüfung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Haftung für nutzergenerierte Inhalte: Für Inhalte von Inseraten (Beschreibungen, Fotos, hochgeladene Dokumente) sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich. immo2k.at übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inserate (Host-Provider-Privileg gem. § 16 ECG). Bei Kenntnis rechtswidriger Inhalte erfolgt unverzügliche Entfernung („Notice & Take Down“).

Haftung für Links: Externe Links wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung geprüft. Für den Inhalt externer Seiten wird keine Haftung übernommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026 · Version 1.0
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Plattform immo2k.at („Plattform“), betrieben von Artur Zharyk („Betreiber“), gegenüber dem Nutzer („Sie“).

1.2 Die Plattform ist ein IT-Dienstleister (Freies Gewerbe gem. § 5 GewO) und kein Immobilienmakler im Sinne des § 117 GewO / § 1 MaklerG. Es wird keine Vermittlungs-, Beratungs- oder Besichtigungsleistung erbracht.

1.3 Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
2.1 Die Plattform stellt technische Infrastruktur für die Inserierung und Bewerbung von Immobilien bereit: Inseratserstellung, öffentliche Anzeige der Verkäufer-Kontaktdaten, Suchfunktion mit Filtern und Kartenansicht.

2.2 Bald verfügbar: Kommunikationsinfrastruktur, automatisierter Datenabgleich, digitale Kaufabwicklung und erweiterte Dienste werden als optionale Zusatzleistungen eingeführt.

2.3 Alle generierten Texte, Checklisten und Hinweise sind automatisiert erstellte Standardtexte ohne individuelle Prüfung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung (§ 117 GewO).

2.4 Verbindliche rechtliche Prüfung und Vertragserrichtung obliegt ausschließlich einer Urkundsperson.
§ 3 Registrierung & Zugang (2-Stufen-System)
3.1 Stufe 1 (Interessent): E-Mail-Registrierung. Berechtigt zum Suchen, Liken und Interessebekundung.

3.2 Stufe 2 (Verifiziert): Zusätzliche Verifizierung via EUDI / ID Austria. Berechtigt zum Inserieren und Kaufen.

3.3 Das 2-Stufen-System ist eine technische Zugangssteuerung, keine Qualifizierung, Bonitätsprüfung oder Eignungsbeurteilung.

3.4 Nutzer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falschangaben können zur sofortigen Sperrung führen.
§ 4 Inseratsrichtlinien
4.1 Das Inserieren auf der Plattform ist gemäß dem Inserat-Preis (§ 5) kostenpflichtig.

4.2 Der Verkäufer ist für die Richtigkeit aller Angaben verantwortlich.

4.3 Verboten in Inseratsbeschreibungen: Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, URLs, Social-Media-Handles), irreführende Angaben, Diskriminierung. Wiederholte Verstöße führen zur Deaktivierung.

4.4 Der Verkäufer verpflichtet sich zur Berichtigung unrichtiger Daten (§ 870 ABGB, Arglist-Vermeidung).
§ 5 Entgelt, Vertragsdauer & Kündigung
5.1 Leistungsgegenstand: Inserats- und Werbeplattform für Immobilien. Kontaktdaten des Verkäufers sind öffentlich sichtbar.

5.2 Inserat-Preis: €30 pro Inserat und Monat (inkl. USt bzw. Kleinunternehmer). Beliebig viele Inserate möglich – jedes wird einzeln gebucht. Für Käufer: €0. Keine Transaktionsgebühr, keine Provision.

5.3 Fälligkeit: Mit Aktivierung des gewählten Plans. Zahlung per SEPA-Überweisung, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift.

5.4 Vertragsdauer: Jedes Inserat läuft monatlich (30 Tage) und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht gekündigt wird. Jedes Inserat wird einzeln abgerechnet.

5.5 Kündigung: Inserate können vom Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums über das Dashboard oder per E-Mail an office@immo2k.at gekündigt werden. Pro-rata-Rückerstattung bei außerordentlicher Kündigung durch den Nutzer aus wichtigem Grund.

5.6 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden nach 1. Mahnung 4% Verzugszinsen (bzw. 9,2% über Basiszinssatz bei Unternehmern, § 456 UGB) verrechnet. Inserate können nach 14 Tagen Verzug deaktiviert werden.

5.7 Kommunikationsinfrastruktur (Bald verfügbar): Verhandlungssystem, Kauf-Prozess und erweiterte Dienste werden als optionale Zusatzleistung verfügbar sein. Preise werden bei Verfügbarkeit bekanntgegeben – bestehende Nutzer werden rechtzeitig informiert und stimmen getrennt zu.
§ 6 Haftung
6.1 Host-Provider-Privileg gem. §§ 13–17 ECG: Keine Haftung für nutzergenerierte Inhalte (Inserate, Fotos, Dokumente) ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit. Nach Kenntnisnahme erfolgt unverzügliche Entfernung.

6.2 Automatisiert generierte Informationen (Checklisten, Hinweise, Preisrechner) sind unverbindliche Standardtexte und stellen keine Rechtsberatung dar.

6.3 Haftungsbeschränkung: Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt unbeschränkt. Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG (Personenschäden) sowie § 9 KSchG unberührt.

6.4 Verfügbarkeit: Angestrebte Verfügbarkeit 99%/Monat. Wartungsfenster werden soweit möglich angekündigt. Kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.

6.5 Gewährleistung: Gesetzliche Gewährleistung bei Verbrauchern gem. Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und §§ 922 ff ABGB. Mangelhafte Leistungen werden nach Wahl des Nutzers verbessert oder der Preis angemessen gemindert.
§ 7 Arglistige Täuschung & Kostenfolge
7.1 Verschweigt der Verkäufer wesentliche Umstände, haftet er persönlich gem. §§ 870–874 ABGB.

7.2 Kostenfolge: Inserat wird deaktiviert, Account gesperrt. Käufer kann Schadenersatz gem. § 874 ABGB geltend machen.
§ 8 Widerrufsrecht
8.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gem. § 11 FAGG (14 Tage ab Vertragsschluss) zu. Ausführliche Widerrufsbelehrung und Muster-Formular: .

8.2 Ausnahme Immobilienkaufvertrag: Der Immobilienkaufvertrag selbst ist gem. § 1 Abs. 2 Z 6 FAGG vom Widerruf ausgenommen. Das Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Plattform-Dienstleistung.

8.3 Ausdrückliche Zustimmung zu Sofort-Beginn (§ 10 FAGG): Möchten Sie den Inserat-Plan sofort aktivieren, müssen Sie dem ausdrücklich zustimmen und zur Kenntnis nehmen, dass Sie bei vollständiger Leistungserbringung innerhalb der 14-Tage-Frist Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Bei Widerruf während teilweise erbrachter Leistung: angemessenes Entgelt für den tatsächlich erbrachten Anteil.
§ 9 Datenschutz
Verarbeitung gemäß unserer .
§ 10 Account-Sperrung & Sanktionen
10.1 Milde Sanktionen: Einzelne Inserate können bei Verstößen gegen die Inseratsrichtlinien (§ 4) ohne Vorankündigung deaktiviert werden. Der Nutzer wird per E-Mail informiert und erhält 7 Tage zur Korrektur.

10.2 Account-Sperrung: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen (insb. Falschangaben gem. § 3.4, arglistige Täuschung gem. § 7, unrechtmäßige Inhalte wie Hass/Diskriminierung) kann der Account gesperrt werden. Bereits bezahlte Plangebühren werden bei Eigenverschulden des Nutzers nicht erstattet.

10.3 Widerspruch: Gegen eine Sperrung kann per E-Mail an office@immo2k.at Widerspruch eingelegt werden. Entscheidung binnen 14 Tagen.

10.4 Account-Löschung durch Nutzer: Jederzeit über Dashboard möglich. Daten werden gemäß Datenschutzerklärung gelöscht (Art. 17 DSGVO).
§ 11 Änderung der AGB
11.1 Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer per E-Mail oder Dashboard-Benachrichtigung mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.

11.2 Widerspruchsrecht: Der Nutzer kann den Änderungen binnen der 6-Wochen-Frist widersprechen. Bei Widerspruch endet der Vertrag zum Inkrafttreten der neuen AGB; bezahlte anteilige Gebühren werden pro-rata erstattet.

11.3 Erfolgt kein Widerspruch, gelten die geänderten AGB als akzeptiert (§ 6 Abs. 2 Z 3 KSchG beachtet). Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

11.4 Änderungen zugunsten des Nutzers oder zur Behebung offensichtlicher Schreibfehler / gesetzlicher Anpassungen sind von Abs. 1 nicht erfasst.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht: Österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Bestimmungen des Aufenthaltsstaates unberührt.

12.2 Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht Wien zuständig. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG (Gerichtsstand am Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt).

12.3 Sprache: Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur zur Information; bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.

12.4 Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern wird die unwirksame Bestimmung durch die gesetzliche Regelung ersetzt (keine salvatorische Klausel im engen Sinne, vgl. OGH-Judikatur zu § 6 Abs. 3 KSchG).
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Kontakt-Sichtbarkeit Wird als Standard für alle neuen Inserate übernommen
Ihr Name, Telefon und E-Mail sind für alle Besucher sichtbar, damit Interessenten Sie direkt kontaktieren können. Sensible Daten (Adresse, Grundbuch, Ausweis) werden nicht öffentlich angezeigt.
DSGVO & Einwilligungen Schritt 1
Art. 6, 7, 17 DSGVO · Einwilligungen jederzeit widerrufbar · Datenlöschung auf Anfrage
EUDI / ID Austria (Stufe 2) 🔒 Schritt 1 zuerst
Vollmacht – Registerabruf 🔒 Bald verfügbar
In Vorbereitung: digitaler Registerabruf (Grundbuch, Kataster) über einen kooperierenden Notar/Rechtsanwalt. Aktivierung erst nach rechtlicher Prüfung (§§ 8, 102 RAO, § 117 GewO).
📜 Bis dahin: Bitte Dokumente selbst beim zuständigen Register anfordern und im Inserat hochladen. Direktlinks: Justiz Online · BEV · Compass.
Beim Löschen werden alle Ihre Daten, Inserate und Vollmachten unwiderruflich entfernt (Art. 17 DSGVO).
Konto erstellen
Nur E-Mail und Passwort – den Rest später im Profil.
Bereits ein Konto?
🔒 Nach der Registrierung können Sie im Profil Ihren Namen, Telefon und Makler-Status ergänzen.

Datenschutzerklärung

gem. Art. 13, 14 DSGVO & § 165 TKG 2021 · Stand: April 2026
1. Verantwortlicher
Artur Zharyk, immo2k.at
Robert-Parzer-Weg 9/63, 1220 Wien, Österreich
E-Mail: datenschutz@immo2k.at
Kein Datenschutzbeauftragter bestellt (Voraussetzungen gem. Art. 37 DSGVO nicht gegeben).
2. Verarbeitete Daten & Rechtsgrundlagen
Registrierung: Name, E-Mail, Telefon (opt.), Passwort-Hash – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).

EUDI / ID Austria: bPK (pseudonymisiert nach Verifizierung), Vor-/Nachname – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Inseratsdaten: Objektdaten, Fotos, Dokumente, Grundbuchdaten – Art. 6 Abs. 1 lit. b + lit. a DSGVO (Einwilligung für Registerabrufe).

Transaktionsdaten: Anbotsentwürfe, Signatur-Meta, Rechnungen – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Nutzungsdaten: IP (pseudonymisiert), Zeitstempel, Seiten – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (IT-Sicherheit).
3. Cookies & Speichertechnologien (§ 165 TKG 2021)
Technisch notwendige Cookies (ohne Einwilligung, § 165 Abs. 3 TKG):
immo2k_session – Anmeldestatus – Sitzungsende
immo2k_consent – Cookie-Präferenz – 365 Tage
immo2k_csrf – CSRF-Schutz – Sitzungsende
Analyse-Cookies: Nur mit ausdrücklicher Einwilligung (Opt-In). Aktuell: keine.

Widerruf: Jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Footer.
4. Speicherdauer
Nutzerkonto: bis Löschung. Grundbuchdaten: 90 Tage. Dokumente: 30 Tage nach Transaktion. QES: 24h (Hash dauerhaft). Verwaiste Daten: 7 Tage. Audit-Logs: 365 Tage. Rechnungsdaten: 7 Jahre (BAO § 132).
5. Ihre Rechte (Art. 15–21 DSGVO)
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21), Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3).

Anfragen: datenschutz@immo2k.at (Antwort innerhalb 30 Tagen).

Beschwerderecht: Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien – dsb.gv.at
6. Verschlüsselung
AES-256-GCM Speicherung, TLS 1.3 Übertragung, IP-Pseudonymisierung.
7. Auftragsverarbeiter & externe Dienste (Art. 28 DSGVO)
Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) – EU:
Domaintechnik / Ledl.net GmbH – Hosting (Server in Österreich)
Compass Verlag GmbH – Grundbuchabruf (Österreich)
A-Trust GmbH – EUDI / ID Austria / QES (Österreich)

Externe Dienste ohne aktiven Datenabfluss (technisch notwendig – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO):
OpenStreetMap Foundation – Kartendarstellung via Leaflet, Tiles von OSM-Servern (UK/DE)
unpkg.com / Cloudflare – Leaflet-Bibliothek (CDN, EU-Server verfügbar)
cdnjs.cloudflare.com – pdf.js für Grundbuch-Preview

Drittland-Übermittlung USA (Art. 44–49 DSGVO):
Google LLC / Google Ireland Ltd.Google Fonts (CSS-Nachladen beim Seitenaufruf überträgt IP an Google USA).
Google LLCGoogle Translate, nur nach ausdrücklicher Betätigung des Translate-Buttons. Überträgt Seiteninhalt + IP an Google USA. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch Klick).
Google Ireland Ltd. – OAuth-Login (optional, nur bei aktiver Nutzung).

Übermittlungen in die USA erfolgen auf Basis des EU-US Data Privacy Framework (DPF) (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.7.2023). Google LLC ist DPF-zertifiziert.

Hinweis zu Google Fonts: Die Schriftarten werden beim Laden der Seite von fonts.googleapis.com abgerufen. Um diese Übertragung zu vermeiden, empfehlen wir über Browser-Erweiterungen (z.B. uBlock Origin) den Abruf zu blockieren – die Seite bleibt mit Fallback-Schriften funktionsfähig. Ein vollständiges Self-Hosting der Fonts ist geplant.

Keine Weitergabe an sonstige Dritte.

Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular

gem. § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG · Anhang I zu BGBl. I 2014/33
Widerrufsbelehrung (gesonderte Vereinbarung gem. KSchG)
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Plattform-Dienstleistung zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie uns (Artur Zharyk, immo2k.at, Robert-Parzer-Weg 9/63, 1220 Wien, E-Mail: widerruf@immo2k.at) mittels eindeutiger Erklärung (Brief oder E-Mail). Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.

Folgen des Widerrufs:
Rückzahlung aller erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen. Bei bereits begonnener Leistung (Anbotsentwurf generiert): angemessenes Entgelt für den erbrachten Anteil.

Vorzeitiger Leistungsbeginn (§ 10 FAGG):
Wenn Sie mit dem Inserat-Plan sofort beginnen möchten, müssen Sie dem ausdrücklich zustimmen und zur Kenntnis nehmen, dass Sie bei vollständiger Leistungserbringung innerhalb der Frist Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Bis dahin besteht das Widerrufsrecht ungekürzt.

Ausnahme: Immobilienkaufvertrag gem. § 1 Abs. 2 Z 6 FAGG ausgenommen. Widerrufsrecht gilt nur für die Plattform-Dienstleistung.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden es zurück.)

An: immo2k.at, Artur Zharyk, Robert-Parzer-Weg 9/63, 1220 Wien, widerruf@immo2k.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den Vertrag über: Plattform-Dienstleistung (Inseratserstellung / Anbotsentwurf / Transaktionsabwicklung)

Bestellt am / erhalten am (*): ___________________
Name: ___________________
Anschrift: ___________________
Unterschrift (nur auf Papier): ___________________
Datum: ___________________

(*) Unzutreffendes streichen
Tipp: Am einfachsten per E-Mail an widerruf@immo2k.at. Bestätigung erfolgt unverzüglich.

Über immo2k.at

Die Idee hinter der Plattform
immo2k.at ist eine digitale Inserat-Plattform für Immobilien in Österreich. Unser Ziel: Immobilien direkt vom Eigentümer zum Käufer – transparent, digital und ohne unnötige Zwischenschritte.
Was uns unterscheidet
Inserat-Plattform. €30 pro Inserat / Monat. Käufer zahlen nichts.

Transparenz. Alle vom Verkäufer hochgeladenen Daten auf einen Blick – Grundbuch, Energieausweis, Gutachten.

Digital. Von der Inseratserstellung bis zur Inszenierung – alles online, von überall.

Identitätsprüfung. Optionale EUDI / ID Austria-Verifizierung des Verkäufers und Grundbuch-Abgleich. Keine Bonitäts- oder Mangelprüfung; Aufklärung über Objekteigenschaften obliegt dem Verkäufer (§ 870 ABGB).
Kontakt
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E-Mail: office@immo2k.at
Web: immo2k.at